Scrollen Sie nach unten, um unser Engagement für eine ehrliche Unternehmensführung zu sehen und die Anliegen zu prüfen, die gemeldet werden können.
PPF verpflichtet sich zu
einer ehrlichen Unternehmensführung
Bei PPF legen wir großen Wert auf Ehrlichkeit und Integrität in unserer Unternehmensführung. Wir erwarten von allen Mitarbeitenden sowie von Lieferanten, dass sie gemäß unseren Richtlinien und Verfahren hohe Standards einhalten. Dennoch können potenzielles Fehlverhalten oder unethisches Verhalten in keiner Organisation vollständig ausgeschlossen werden.
Was ist
Whistleblowing?
Der Whistleblowing-Mechanismus von PPF erleichtert die Meldung von möglichen Verstößen, unethischem oder illegalem Verhalten. Dieses System steht allen Mitarbeitenden sowie Kunden, Auftragnehmern, Lieferanten und anderen Geschäftspartnern innerhalb der PPF-Gruppe zur Verfügung.
Meldungen können über folgende Kanäle erfolgen:
- Physische Box (innerhalb des bestehenden Ideenbox-Systems für Vertraulichkeit).
- E-Mail: compliance@ppfeurope.com.
- Whistleblowing Online System.
Welche Anliegen können gemeldet werden?
Jede Art von Bedenken kann geäußert werden. Um die Meldung zu erleichtern, können unter anderem folgende Themen gemeldet werden:
- Bestechung, Korruption, Betrug, wettbewerbswidriges Verhalten
- Geschäftsintegrität
- Interessenskonflikte
- Diskriminierung, Chancengleichheit
- Unethisches Verhalten, Belästigung
- Umwelt, Gesundheit und Sicherheit
- Datenverarbeitung und Informationssicherheit
- Menschenrechte
- Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Menschenhandel
- Andere Anliegen
Weitere Informationen finden Sie in PPFs Whistleblowing-Richtlinie.
Vertraulichkeit
Alle Meldungen werden vertraulich gemäß dem EU-Datenschutzrahmen behandelt. Wir schützen personenbezogene Daten und gewährleisten einen angemessenen Schutz sowohl für die meldende Person (Whistleblower) als auch für die beschuldigte Person.
Ein Anliegen
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